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Gewerbeabfallverordnung: Was Betriebe wissen müssen
Recht & Pflichten12. Mai 2026 · 7 Min.

Gewerbeabfallverordnung: Was Betriebe wissen müssen

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) regelt, wie Unternehmen ihre Abfälle zu trennen und zu entsorgen haben. Für viele Betriebe klingt das nach Bürokratie – tatsächlich lassen sich die Kernpflichten in wenigen Punkten zusammenfassen. Dieser Ratgeber bringt Klarheit.

Die Trennpflicht ist der Kern der Verordnung

Im Zentrum der Verordnung steht die Pflicht zur getrennten Sammlung. Gewerbliche Siedlungsabfälle müssen am Entstehungsort in verschiedene Fraktionen getrennt werden, damit möglichst viel verwertet werden kann.

  • Papier, Pappe und Kartonagen
  • Glas
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Bioabfälle
  • Holz

Wann Ausnahmen von der Trennpflicht greifen

Die Verordnung erkennt an, dass eine vollständige Trennung nicht immer möglich oder wirtschaftlich zumutbar ist. In solchen Fällen darf gemischt gesammelt werden – allerdings nur, wenn der gemischte Abfall anschließend in einer Vorbehandlungsanlage sortiert wird.

Wichtig: Wer sich auf eine Ausnahme beruft, muss das dokumentieren können. Die Beweislast liegt beim Betrieb, nicht beim Entsorger.

Dokumentation: Das müssen Sie nachweisen können

Ein zentraler Punkt der GewAbfV ist die Nachweispflicht. Betriebe müssen belegen können, dass sie ihre Abfälle ordnungsgemäß getrennt oder einer Vorbehandlung zugeführt haben. Ein seriöser Entsorgungspartner liefert die dafür nötigen Nachweise automatisch mit.

Bewahren Sie Wäge- und Übernahmescheine sowie Verträge geordnet auf. Im Fall einer Kontrolle durch die Behörde sind diese Unterlagen Ihr wichtigster Nachweis.

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FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Sie gilt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle – also für nahezu jeden gewerblichen Betrieb, vom Café bis zum Industrieunternehmen.

Verstöße gegen die Trenn- und Dokumentationspflichten können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Eine saubere Dokumentation schützt Sie davor.

Ein Entsorgungsfachbetrieb richtet die passende Trennung ein und liefert alle gesetzlich geforderten Nachweise – so erfüllen Sie die Vorgaben ohne eigenen Mehraufwand.

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